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Friday, 15 February 2008

  • Aspect Online - Relaunch des Online-Vergleichsportals

    Aspect Online, eines der führenden Online-Vergleichsportale zeigt sich seit 1. Februar in einem völlig neuen Gewand. Nach Monaten intensiver Arbeit ist  Aspect Online nun noch moderner, noch frischer, noch attraktiver und bietet eine größtmögliche Benutzerfreundlichkeit.

       Durch die übersichtliche Dreiteilung des Angebots wird die Suche nach dem gewünschten Produkt erheblich erleichtert. Egal ob man die passende Versicherung sucht, die entsprechende Altersvorsorge oder die lukrativste Anlagemöglichkeit – im blauen Versicherungsbereich, im grünen Vorsorgebereich oder im roten Banking-Bereich findet man das für einen persönlich geeignetste Produkt.
       Des Weiteren stellt der Ratgeberbereich das gesamte Wissen über Versicherungen, Altersvorsorge und Bankprodukte zur Verfügung und kann somit also auch als Informationstool genutzt werden. Die Gesamtschau der Vergleichsrechner führt schließlich direkt zu dem angestrebten Vergleich.


     

Wednesday, 09 January 2008

  • Was tun im Schadensfall???

    Einmal nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. Aber was nun? Hier einige Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall.   

    Verhalten am Unfallort

    Überlassen Sie grundsätzlich die Beweissicherung der Polizei. Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt. Geben Sie am Unfallort keine Schuldanerkennung ab. Treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen. Verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung  des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.   

    Was tun bei Bagatellunfällen?

    Fotografieren Sie den Unfallplatz und die Fahrzeuge von allen Seiten. Aus diesem Grund sollten Sie immer eine kleine Billigkamera im Auto haben. Wenn später die Aussagen über den Unfallhergang unterschiedlich sind, können Gutachter anhand der Fotos sehr gut feststellen, wie er sich tatsächlich zugetragen hat.

    Lassen Sie sich, wenn Sie Namen und Adressen der Unfallbeteiligten austauschen, den Personalausweis zeigen und notieren Sie die Ausweisnummer. Am Unfallort keine Erklärungen zur Schuldfrage abgeben. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei 1500 Euro pro Fahrzeug.

    Wer muss bei einem Personenschaden informiert werden?

    Informieren Sie Ihre Krankenversicherung, wenn beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Wurde der Beifahrer verletzt, ist auch eine vorhandene Insassenunfall-Versicherung in Kenntnis zu setzen.

    Wer muss bei einem Wildschaden informiert werden?

    Informieren Sie bei einem Wildschaden neben der Polizei auch das nächste Forstamt.

    Schadensmeldung beim Versicherer 

    Melden Sie einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung . Auch wenn Sie sicher sind, dass keine Ansprüche gegen Sie erhoben werden, sollten Sie den Schadensfall unbedingt Ihrer Versicherung melden. So kann Ihre Versicherungsgesellschaft auch dann den Schadensfall bearbeiten, wenn Ihr Unfallgegner nachträglich mit einer kleinen Überraschung aufwartet und Forderungen stellt. Es könnte sonst passieren, dass Ihre Versicherung die Regulierung mit der Begründung ablehnt, Sie hätten den Schadensfall zu spät gemeldet.

    Außerordentliche Kündigung  im Schadensfall

    Nach einem Schaden haben beide Vertragspartner die Möglichkeit den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ein Versicherer kündigt jedoch in der Regel nur wenn vermehrt selbstverursachte Schäden bei einem Kunden auftreten. Aber auch der Versicherungsnehmer kann sich eine günstigere Versicherung suchen. So kann es sein, dass eine andere Kfz-Versicherung anders zurückstuft als die eigene. Das kann sich vorteilhaft für den Kunden auswirken. Im Falle der außerordentlichen Kündigung im Schadensfall muss aber beachtet werden, dass die Versicherung den restlichen Jahresbetrag einbehalten darf. Deshalb sollte man nicht überstürzt kündigen. Der höhere Versicherungsbeitrag wird ja erst mit der nächsten Jahresbeitragsrechnung fällig. Da diese bei den meisten Versicherungen im Dezember bzw. Januar kommt, gilt auch hier der 30. November als Stichtag für die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages.


Wednesday, 31 October 2007

  • Kfz- Versicherungstrends 2008

    Das unabhängige Versicherungsvergleichsportal Aspect Online zeigt in seiner Marktanalyse 2007/2008 die Trends in der Tariflandschaft der Autoversicherungen auf.
    Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied der Aspect Online AG: „Der Preis alleine ist schon lange nicht mehr hauptausschlaggebend für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung: Der Kunde wünscht sich in Sachen Versicherungsschutz Qualität und ist auch bereit, dafür ein paar Euro mehr zu zahlen.“ Die ersten Anbieter haben sich bereits wieder von Zweit- und Dritttarifen verabschiedet und setzen stattdessen auf einen einzigen leistungsstarken Tarif mit optionalen Erweiterungen.
    Aber auch der entgegengesetzte Trend zu einer Ausweitung des Angebots hält ungebrochen an: Anbieter, die bisher keine günstigeren Zweittarife angeboten haben, drängen nun damit auf den Markt, häufig findet man die Tarifunterteilung in „Basis“ und „Komfort“.
    Zu den wichtigsten Leitungen zählen nach wie vor der Einschluss der groben Fahrlässigkeit sowie der Neuwertersatz. Der Neuwert eines Wagens wird bei Unfall oder Totalschaden nun meist für die ersten 12 Monate übernommen. Auch Werkstattbindung in Kaskoverträgen wird immer beliebter, sowohl bei Anbietern, als auch bei Kunden, da diese dadurch Beiträge sparen können.
    Jedenfalls sollten Sie, wenn Sie einen Wechsel der Autoversicherung in Betracht ziehen, bei einem Preisvergleich auch diese Leistungen vergleichen. Am besten geht das mit einem Online- Vergleichsrechner. Eine Kündigung der Kfz- Versicherung ist noch bis 30. November möglich. Also jetzt informieren!!!

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